Anpassungen der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)


Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine
„Änderung der Tierärztegebührenordnung“,
einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten,
dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.
Außerdem sollen die in dieser sehr langen Zeit signifikanten Preissteigerungen
wie Miete, Energie, Transportkosten, Ver- und Entsorgung,
Versicherungen und nicht zuletzt die gestiegenen Gehälter unserer Mitarbeiter besser abgefangen werden.

Alle Tierärzte sind gesetzlich an diese Regelung gebunden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze
grundsätzlich nicht zulässig ist.
Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Mehr Informationen dazu finden Sie z. B. unter:

bpt: Tierärztliche Gebühren

Bundestierärztekammer e.V.: Gebührenordnung

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich in diesem Zusammenhang
ob eine Tierkrankenversicherung für Sie und Ihr Tier eine Option sein könnte.
Einen Überblick finden Sie unter anderem unter Eisbaum Tabelle - Die besten Hundeversicherungen im Test

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